Das Kontrollgremium der prolina Stiftung ist der Stiftungsrat. Er besteht aus mindestens drei und höchstens neun Personen. Dem Stiftungsrat gehören folgende Personen an:

Matthias Herz (Vorsitzender), Simon Warta, Dr. Klaus Schumann, Bettina Sonko

Aufgaben

  • Berufung und Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes und des Kuratoriums
  • Beratung des Stiftungsvorstandes
  • Erlass einer Geschäftsordnung für den Stiftungsrat
  • Prüfung des Jahresabschlusses
  • Prüfung des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks
  • Beschlussfassung über Satzungsänderungen unter Berücksichtigung des Punktes 6 der Stiftungssatzung
  • Beschlussfassung über Aufhebung oder Zusammenlegung der Stiftung unter Berücksichtigung des Punktes 7 der Stiftungssatzung

Kontakt

Sie können uns Anregungen, Vorschläge und Hinweise gerne über die E-Mail-Adresse des Stiftungsrates mitteilen.