Das Kontrollgremium der prolina Stiftung ist der Stiftungsrat. Er besteht aus mindestens drei und höchstens neun Personen. Dem Stiftungsrat gehören folgende Personen an:
Matthias Herz (Vorsitzender), Simon Warta, Dr. Klaus Schumann, Bettina Sonko
Aufgaben
- Berufung und Abberufung von Mitgliedern des Stiftungsvorstandes und des Kuratoriums
- Beratung des Stiftungsvorstandes
- Erlass einer Geschäftsordnung für den Stiftungsrat
- Prüfung des Jahresabschlusses
- Prüfung des Berichts über die Erfüllung des Stiftungszwecks
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen unter Berücksichtigung des Punktes 6 der Stiftungssatzung
- Beschlussfassung über Aufhebung oder Zusammenlegung der Stiftung unter Berücksichtigung des Punktes 7 der Stiftungssatzung
Kontakt
Sie können uns Anregungen, Vorschläge und Hinweise gerne über die E-Mail-Adresse des Stiftungsrates mitteilen.